DACHAUFSETZER

„Feuerwehr im Einsatz“

Da die Feuerwehr Löwenstein keine Berufsfeuerwehr ist sondern aus freiwilligen Mitgliedern besteht, sind diese bei einer Alarmierung über Ihre Funkmelde-empfänger oder Sirene nicht im Feuerwehrhaus sondern, z. B. bei der Arbeit, Zuhause oder Unterwegs. Doch schon ab diesem Zeitpunkt ist es wichtig, so wenig Zeit wie möglich zu verlieren.
Deshalb haben einige Feuerwehrmitglieder sich für die Fahrt mit ihrem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus einen Dachaufsetzer mit der Aufschrift „FEUERWEHR IM EINSATZ“ gekauft, um damit den anderen Verkehrsteilnehmern den Feuerwehreinsatz signalisieren zu können.
Natürlich hat man mit diesem Dachaufsetzer nicht die Sonderrechte wie mit Sondersignal. Sie dienen lediglich der Information für die anderen Verkehrsteilnehmer, damit diese die Dringlichkeit erkennen.
Einige Feuerwehrleute machen auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus den Warnblinker an um sich damit bemerkbar zu machen und die Dringlichkeit zu zeigen. Auch hier dient dies lediglich zur Information und beinhaltet keine Sonderrechte.

Wenn Sie einen PKW mit solch einem Dachaufsetzer im Strassenverkehr sehen, können sie dem Retter helfen. Und zwar in dem Sie ihm z. B. die Vorfahrt gewähren oder Ihm eine freie Fahrbahn schaffen, indem Sie rechts ranfahren.
Ihre Hilfe sollten Sie dem Retter allerdings deutlich und unmissverständlich signalisieren. Reagieren Sie nicht überhastet – Sie sollten durch Ihr Handeln niemanden gefährden.
Sie sind aber zu dieser Hilfe nicht verpflichtet – sie ist freiwillig! Doch denken Sie immer daran, dass irgendwann vielleicht auch Sie die Feuerwehr schnellst möglich benötigen.

Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird.

Quelle: Deutscher Feuerwehr Verband

Weitere Infos unter: www.dachaufsetzer.net
Bildquelle: Dachaufsetzer.net