NACH DEM BRAND: UND DANN?

An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein paar Tipps zur Vorgehensweise als Empfehlung auflisten.

Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hat, stehen die Besitzer meist etwas ratlos vor Ihren verbrannten oder verrußten Einrichtungsgegenständen.

Was Sie grundsätzlich machen sollten:

  • Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer und ggf. Ihren Vermieter.
  • Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt oder vom Rauch durchdrungen sowie durch Wärme-Einwirkung verändert wurde.
  • Die Brandrückstände müssen evtl. fachgerecht entsorgt werden. Fragen Sie Ihre zuständige Kommune oder einen Entsorgungsbetrieb (Gelbe Seiten).
  • Verhindern Sie eine Verschleppung von Verschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche.

Stärke der Schadstoffbelastung

Durch den Brand in Ihrem Gebäude ist
1. eine geringe Schadstoffbelastung vorhanden

  • Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn ein Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist
  • Die Reinigungs – und Sanierungsarbeiten können ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden. Verwenden Sie dabei aber Schutzhandschuhe.
  • Nach dem Verlassen des Schadensbereiches reinigen Sie gründlich Ihren Körper.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten zu sich.

2. eine erhöhte Schadstoffbelastung möglich

  • Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn ein Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehenden Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brand-geschädigten selbst vorgenommen werden. Selbst bei nicht ganz fachgerechter Anwendung der Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitliche Gefährdung wegen der relativ kurzen Verweildauer unwahrscheinlich.
  • Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Ein-mal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff; für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmasken der Schutz—- klasse P3), Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für die Trockenarbeiten oder Gummihandschuhe für die Naßarbeiten. Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können, wenn ihr Zustand dies zuläßt, durchaus mehrfach verwendet werden. Textile Atemschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hau-kontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen.
  • Nehmen Sie nach Verlassen des Schadensbereiches eine gründliche Körperreinigung vor.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten zu sich.

3. eine stark erhöhte Schadstoffbelastung wahrscheinlich

  • Betreten Sie die betroffenen Bereiche nicht!
  • Es ist durch einen Sachverständigen eine Schadstoffuntersuchung erforderlich. Ihre Feuerwehreinsatzleitstelle oder das Gewerbeaufsichtsamt helfen Ihnen hier gern weiter.
  • Für die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen Sie spezielle Firmen für die Sanierung von Brandschäden heranziehen, die mit dem Umgang von Schadstoffen vertraut sind und die über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Die Reinigungs – und Sanierungstätigkeiten müssen unter Beachtung der “Leitlinie zur Brandschadensanierung” des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden.

Haftungsausschluss:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können.

Quelle: Text Landesfeuerwehrverband Niedersachsen – Rubrik LFV-Extra
Quelle: Bild Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein