
Stärke der Schadstoffbelastung
Durch den Brand in Ihrem Gebäude ist
1. eine geringe Schadstoffbelastung vorhanden
- Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn ein Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist
- Die Reinigungs – und Sanierungsarbeiten können ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden. Verwenden Sie dabei aber Schutzhandschuhe.
- Nach dem Verlassen des Schadensbereiches reinigen Sie gründlich Ihren Körper.
- Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten zu sich.
2. eine erhöhte Schadstoffbelastung möglich
- Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn ein Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
- Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehenden Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brand-geschädigten selbst vorgenommen werden. Selbst bei nicht ganz fachgerechter Anwendung der Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitliche Gefährdung wegen der relativ kurzen Verweildauer unwahrscheinlich.
- Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Ein-mal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff; für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmasken der Schutz—- klasse P3), Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für die Trockenarbeiten oder Gummihandschuhe für die Naßarbeiten. Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können, wenn ihr Zustand dies zuläßt, durchaus mehrfach verwendet werden. Textile Atemschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hau-kontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen.
- Nehmen Sie nach Verlassen des Schadensbereiches eine gründliche Körperreinigung vor.
- Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten zu sich.
3. eine stark erhöhte Schadstoffbelastung wahrscheinlich
- Betreten Sie die betroffenen Bereiche nicht!
- Es ist durch einen Sachverständigen eine Schadstoffuntersuchung erforderlich. Ihre Feuerwehreinsatzleitstelle oder das Gewerbeaufsichtsamt helfen Ihnen hier gern weiter.
- Für die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen Sie spezielle Firmen für die Sanierung von Brandschäden heranziehen, die mit dem Umgang von Schadstoffen vertraut sind und die über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Die Reinigungs – und Sanierungstätigkeiten müssen unter Beachtung der “Leitlinie zur Brandschadensanierung” des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden.